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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Buddeberg GmbH


Buddeberg GmbH, Mannheim
Handelsregister: HRB 3230 | Amtsgericht Mannheim


  1. Allgemeines/Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Leistungen durch die Buddeberg GmbH, Mannheim, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Behörden, Schulen sowie sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, soweit diese nicht als Verbraucher handeln.
    2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
    4. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an die in Ziffer 1 genannten Kunden. Eine Belieferung von Verbrauchern erfolgt nicht.

  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    2. Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung zustande.
    3. Chemikalien liefern wir ausschließlich innerhalb Deutschlands, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig ist.
    4. Besondere Wünsche oder abweichende Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Produktbeschaffenheit, Konfektionierung, Versand, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation oder Spezifikationen, müssen bei jeder Bestellung gesondert angegeben und von uns bestätigt werden.
    5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen, Datenblättern, Angeboten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

  3. Preise/Versandkosten/Zahlungsbedingungen
    1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.
    3. Wir sind berechtigt, Rechnungen in Papierform oder, soweit gesetzlich zulässig, in elektronischer Form, insbesondere als E-Rechnung, zu übermitteln.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    5. Bei Erstbestellungen sowie in Fällen begründeter Zweifel an der Bonität des Käufers sind wir berechtigt, Bonitätsauskünfte bei anerkannten Wirtschaftsauskunfteien einzuholen sowie Vorkasse, Sicherheitsleistung oder andere geeignete Zahlungsabsicherungen zu verlangen.
    6. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind oder gerät der Käufer mit fälligen Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
    7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    8. Einzelheiten zu Mindermengenzuschlag, Standardversandkosten und sonstigen Nebenkosten regelt Ziffer 4.

  4. Mindermengenzuschlag/Versand- und Nebenkosten
    1. Bei einem Netto-Warenwert unter 150,00 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 29,95 EUR sowie Versandkosten für den Standardversand in Höhe von 6,95 EUR.
    2. Ab einem Netto-Warenwert von 150,00 EUR entfallen Mindermengenzuschlag und Standardversandkosten.
    3. Gesondert berechnete Versand-, Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten für einzelne Artikel oder Versandarten bleiben hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere für Gefahrgut, Kühlware, sperrige, besonders schwere oder empfindliche Waren sowie für Paletten-, Express-, Speditions- und Sonderlieferungen.
    4. Maßgeblich ist der Netto-Warenwert der jeweiligen Bestellung vor Abzug von Rabatten, Boni, Gutschriften oder sonstigen Nachlässen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  5. Exportkontrolle/Sanktionen/Endverbleib/No-Russia- und No-Belarus-Klausel
    1. Die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflichten steht unter dem Vorbehalt, dass ihrer Erfüllung keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, keine Embargos, keine Sanktionen und keine sonstigen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen entgegenstehen.
    2. Lieferungen an Personen, Organisationen, Einrichtungen, Länder oder Gebiete, die Beschränkungen nach anwendbarem Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollrecht unterliegen, erfolgen nicht, soweit dies rechtlich verboten ist oder erforderliche Genehmigungen nicht vorliegen.
    3. Der Käufer verpflichtet sich, diese Verpflichtungen seinen Abnehmern, soweit rechtlich erforderlich oder zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen geboten, wirksam aufzuerlegen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um verbotene unmittelbare oder mittelbare Weiterveräußerungen, Ausfuhren oder Wiederausfuhren zu verhindern.
    4. Soweit die gelieferte Ware bei Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr in Drittländer in den Anwendungsbereich von Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 fällt, ist dem Käufer die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder sonstige Bereitstellung nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus untersagt.
    5. Der Käufer wird die gelieferte Ware nicht für verbotene oder genehmigungspflichtige militärische, rüstungsbezogene, kerntechnische oder sonstige kritische Endverwendungen einsetzen oder hierfür bereitstellen, sofern die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.
    6. Der Käufer hat uns auf Verlangen unverzüglich alle für die exportkontroll- und sanktionsrechtliche Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Endempfänger, Endverbleib, Endverwendung, Transportweg und Bestimmungsland, und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
    7. Erlangt der Käufer Kenntnis von einem tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen, hat er uns hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.
    8. Bestehen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder wird eine erforderliche Auskunft bzw. ein erforderlicher Nachweis nicht innerhalb angemessener Frist erbracht, sind wir berechtigt, die Bearbeitung von Bestellungen sowie Lieferungen und sonstige Leistungen auszusetzen oder zu verweigern sowie von betroffenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten oder diese aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

  6. Stornierung/Rücksendung/Retouren
    1. Eine Stornierung vor Versand berechtigt uns, die bis dahin entstandenen und nachweisbaren Kosten in Rechnung zu stellen.
    2. Bei kundenspezifisch beschaffter, kundenspezifisch gefertigter, importierter, kalibrierter, validierter, steriler, versiegelter, gekühlter, temperaturempfindlicher oder als Gefahrgut eingestufter Ware sowie bei Chemikalien ist eine Stornierung oder Rücknahme mangelfreier Ware regelmäßig ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
    3. Rücksendungen mangelfreier Ware bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform und sind frachtfrei an die von uns benannte Empfangsadresse zu senden.
    4. Gefahrgut darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns und unter Einhaltung aller einschlägigen transport- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zurückgesendet werden.
    5. Für Rücksendungen ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware berechnen wir pauschal 20 % des Warenwerts, mindestens jedoch 15,00 EUR, jeweils zuzüglich etwaiger Nebenkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  7. Lieferung/Leistungen/Gefahrenübergang/Annahmeverzug/höhere Gewalt/Verpackung
    1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
    2. Bei Lieferungen im Streckengeschäft oder bei Direktversand durch Vorlieferanten ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk oder den Versandort so rechtzeitig verlässt, dass sie bei üblichem Transportverlauf termingerecht beim Käufer eintreffen kann.
    3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, uns die Nichtbelieferung nicht zu vertreten ist und wir den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    4. Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Embargos oder sonstige Störungen der Lieferkette, verlängern Lieferfristen und verschieben Liefertermine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Störung länger als angemessen an, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    5. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
    6. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister, Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
    7. Verzögert sich der Versand oder die Leistungserbringung auf Wunsch des Käufers oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, die hierdurch entstehenden Lager-, Stand-, Bearbeitungs- und sonstigen Mehrkosten zu berechnen.
    8. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
    9. Soweit wir Montage-, Service-, Einweisungs-, Installations-, Kalibrierungs- oder sonstige Leistungen erbringen, hat der Käufer die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig auf eigene Kosten zu erbringen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand ist uns zu erstatten.
    10. Das Abladen, Einlagern und die sachgerechte Lagerung der Ware obliegen dem Käufer. Soweit es sich um Gefahrgut, Kühlware, temperaturempfindliche, reaktive oder sonst besonders behandlungsbedürftige Ware handelt, hat der Käufer sämtliche einschlägigen gesetzlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen einzuhalten.
    11. Erfolgt die Abholung durch den Käufer oder dessen Beauftragte, obliegen ihnen das ordnungsgemäße Beladen, die Ladungssicherung sowie die Einhaltung aller transport- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Soweit wir oder von uns eingeschaltete Dritte hierbei unterstützend tätig werden, geschieht dies nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftung.
    12. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in Herstellerverpackung oder in einer von uns nach sachgerechtem Ermessen gewählten Verpackung. Sonderwünsche hinsichtlich der Verpackung werden gesondert berechnet.
    13. Soweit Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese nach Nutzungsende unverzüglich, entleert, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand nach vorheriger Abstimmung an uns zurückzugeben. Der Käufer haftet für Verlust, Beschädigung, Verwechslung oder unsachgemäße Verwendung von Leihgebinden; weitergehende vertragliche Vereinbarungen über Leihgebinde bleiben unberührt.
    14. Die Rücknahme von Verpackungen erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

  8. Gewährleistung/Mängelrüge/Haftung
    1. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
    2. Soweit § 377 HGB nicht anwendbar ist, hat der Käufer offensichtliche Transport-, Mengen- oder Falschlieferungen sowie sonstige erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, damit eine sachgerechte Prüfung und Schadensminderung ermöglicht wird.
    3. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Berechtigte Beanstandungen werden mit dem Käufer abgestimmt; wir bemühen uns um eine zügige und sachgerechte Lösung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten, insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    5. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    6. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
    7. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
    9. Herstellerangaben, Produktbeschreibungen, Datenblätter oder Anwendungshinweise entbinden den Käufer nicht von der Pflicht, die Eignung der Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
    10. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Einsatz, die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware im Verantwortungsbereich des Käufers keine Schutzrechte Dritter im In- oder Ausland verletzt, soweit die Verletzung nicht auf einer von uns ausdrücklich geschuldeten Beschaffenheit der Ware beruht oder von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Ware in Kombination mit anderen Produkten oder in bestimmten Verfahren des Käufers.

  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
    2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
    3. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
    4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
    5. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
    6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
    7. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
    1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.
    2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  11. Produktspezifische gesetzliche Pflichten
    1. Soweit die gelieferte Ware Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) oder Batterien bzw. Akkumulatoren im Sinne der jeweils einschlägigen batterierechtlichen Vorschriften umfasst oder enthält, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Kennzeichnungs-, Rücknahme-, Entsorgungs- und sonstigen Pflichten zu beachten.
    2. Bei gewerblich genutzten Elektro- oder Elektronikgeräten übernimmt der Käufer nach Nutzungsbeendigung die ordnungsgemäße Behandlung, Rückgabe und Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit uns insoweit keine zwingenden gesetzlichen Pflichten treffen oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
    3. Der Käufer hat gewerbliche Dritte, an die er solche Ware weitergibt, soweit gesetzlich erforderlich, entsprechend zu verpflichten und über bestehende gesetzliche Pflichten zu informieren.
    4. Produktspezifische gesetzliche Hinweise, Rücknahmebedingungen, Entsorgungsinformationen oder gesonderte Hersteller- bzw. Lieferanteninformationen bleiben unberührt.

  12. Datenschutz
    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
    2. Soweit dies zur Vertragsdurchführung, Lieferung, Zahlungsabwicklung, Bonitätsprüfung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich und rechtlich zulässig ist, dürfen die hierfür erforderlichen Daten an beteiligte Dienstleister, Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleister, Versicherer, Auskunfteien, Partnerunternehmen und sonstige Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden.
    3. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

  13. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: Mai 2026

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25.05.2026 - 01:01